Schutzkonzept

 
 
"Hier bin ich richtig", "Hier bin ich wichtig", "Hier bin ich sicher", "Hier werde ich gesehen", "Was ich nicht mag, merke ich am Herzen"
 
Ich glaube dir! Ich sehe dich! Was brauchst du?
 
Warum ein Schutzkonzept:
 
Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist eine Konsequenz aus den vielen Missbrauchsskandalen der Vergangenheit und Gegenwart. Das Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass die Einrichtungen durch verschiedene Maßnahmen das Risiko zum Tatort sexueller Übergriffe und Gewalt zu werden, senken.
Ein Schutzkonzept hat zum Ziel, Kinderrechte zu stärken, grenzverletzenden Verhalten vorzubeugen sowie ein Umfeld zu schaffen in dem betreute Kinder, deren Familien und die Kindertagespflegeperson einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander pflegen. Dies stellt den stärksten Schutz vor Übergriffen und Machtmissbrauch dar. Auch die Kindertagespflege benötigt ein Schutzkonzept um präventive Erziehung von Anfang an leisten zu können. Ich trage dazu bei, das Selbstbewusstsein meiner Tageskinder zu stärken und sie zu ermutigen ihre Wünsche und Beschwerden zu äußern und fördere so das Kindeswohl.
 
"Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig"(§1631,Abs.2 BGB).
 
Die 10 wichtigsten Kinderrechte im Überblick:
 
1990 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Diese ist 1992 in Kraft getreten.
 
1. Gleichheit, Artikel 2
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Gesundheit, Artikel 24
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Bildung, Artikel 28
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. Spiel und Freizeit, Artikel 31
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Artikel 12 und 13
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
6. Schutz vor Gewalt, Artikel 19,32 und 34
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
7. Zugang zu Medien, Artikel 17
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
8. Schutz der Privatsphäre und Würde, Artikel 16
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht, Artikel 22 und 38
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung, Artikel 23
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
 
Risikoanalyse:
 
Risiken und Schwachstellen im Umgang mit Kindern :
 
- Wickelsituation
- Schlafsituation
- Kuscheleinheiten
- An und Ausziehsituation
- Ausnutzen von Abhängigkeiten
- nicht achtsame Sprache
- nicht ausreichend Situationen erklären
- Adultismus
- fehlende Partizipation
 
Maßnahmen zur Vermeidung:
 
- Intimsphäre beim Wickeln achten.
- Dem Kind erklären was gemacht wird, bevor man agiert.
- Kuscheln und Trösten sind unverzichtbar - die nötige professionelle Distanz(Kinder werden nicht geküsst) auch.
- ich achte auf meine körperliche, emotionale und mentale Gesundheit durch regelmäßigen Sport, Spaziergänge mit meinen Hunden, Asanas und Meditation aus dem Yoga und regelmäßige SOS Übungen zur Regulation des Nervensystems(nach Kati Bohnet von helpers circle)
- Reflexion
- regelmäßige Fortbildungen und Supervision.
- ich höre Podcasts zum Thema sexualisierte Gewalt und folge auf Social Media Betroffenen(z.B.das Schweigen brechen), dem Kinderschutzbund, der Kinderschutzambulanz und anderen.
- Weiterbildungen um auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklungen zu sein
 
 
Mein Leitbild:
 
Alle Lebewesen haben einen gewaltfreien, grenzen achtenden und wertschätzenden Umgang verdient. Mein Erziehungsstil ist geprägt durch die Akzeptanz und das Interesse am Kind als Individuum. Ich fördere die Resilienz der Kinder durch einen beziehungsorientierten und mitfühlenden Umgang, damit sie zu starken Persönlichkeiten heranwachsen.
Ein respektvolles Miteinander und eine verlässliches Umfeld für die von mir betreuten Kinder zu bieten, ist mir wichtig.
Kindeswohl ist für mich eine Herzensangelegenheit!
 
Meine Leitsätze:
 
"Wissen schafft Orientierung und Sicherheit"
 
- Ich reflektiere regelmäßig meine Tätigkeit.
- Ich korrigiere Fehler und lerne daraus.
- Ich gebe meinen betreuten Kindern und deren Bezugspersonen, die Möglichkeit der Partizipation.
- Ich sehe die Bedürfnisse meiner Tageskinder und stelle mich auf jedes einzelne in ihrer Unterschiedlichkeit ein.
- Ich freue mich über Feedback.
- Ich nehme positive und negative Kritik ernst.
- Ich bilde mich regelmäßig fort.
- Ich handle zum Wohle der Kinder.
- Ich zwinge nicht! z.B. zum essen-auch nicht zum probieren.
- Ich begleite beobachtend und mitfühlend die Gefühle der Kinder und Bezugspersonen.

 

 
Verhaltenskodex:
 
Ich achte das individuelle Bedürfnis nach Nähe und Distanz eines jeden Kindes. Bei Handlungen am Kind wie das Wickeln, oder auf den Arm nehmen spreche ich vorher mit dem Kind und sage was ich tue. Ich begleite mit meiner Sprache die Situation. Mir ist wichtig, dass das Kind vorbereitet ist und wahrnehmen kann, was mit ihm/ihr gemacht wird. Davon ausgenommen sind gefährliche Situationen, in denen ein sofortiges Handeln nötig ist (z.B.: Kind rennt über eine Straße).
 
Selbstverpflichtungserklärung:
 
- ich beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern. Sexuelle Handlungen sowie körperliche und seelische Gewalt an Schutzbefohlenen stellen    eine strafbare Handlung dar.
- ich schütze Kinder vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und achte auf Anzeichen vor Vernachlässigung.
- ich verzichte auf abwertendes und ausgrenzendes Verhalten.
- ich achte auf meine Sprache und unterlasse z.B. Beschimpfungen, abfällige Bemerkungen, Beschämungen und Drohungen.
- ich beziehe zu jeder Zeit aktiv Stellung gegen diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges und sexistisches Verhalten aller Personen.
- ich achte die individuellen Grenzempfindungen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder.
- ich gehe sorgsam mit der mir übertragenen Verantwortung der Eltern um und werde niemals meine Stellung als Kindertagespflegeperson missbrauchen um         sexuelle Handlungen an meinen Tageskindern zu vollziehen.

Fortbildungen:
 
ich nehme regelmäßig und gerne an Fortbildungen teil.  Zum Thema habe ich bisher an folgenden Seminaren teilgenommen:
 
Oktober 2020, Kindeswohl im Sportverein
 
Juli 2021, Kindeswohl im Sportverein
 
Juli 2021, Kindeswohl im Sportverein, Qualifikation für neue Ansprechpersonen
 
Oktober 2021, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a
 
November 2021, Grundlagenkurs, Kinderschutzkonzept für Kitas erstellen
 
Dezember 2021, Elternarbeit und Umsetzung des Schutzauftrages im Sportverein

Februar 2022, Kindeswohl im Sport: Rolle, Aufgabe und Selbstverständnis  als Ansprechperson

November 2022, "Die kindgerechte Gesellschaft-Wie Kinderrechte unser Zusammenleben verändern"

März 2023, Institutioneller Kinderschutz

März 2023, Kinderrechte und Partizipation 

März 2023, Sexualpädagogik zwischen Aufklärung und Kinderschutz

Mai 2023, Verhaltensregeln Kindeswohl im sportlichen Alltag

 
Präventionsangebote und Informationen im Internet:
 
Präventionsangebote:
 
beauftragter-missbrauch.de
kinderschutzbund-hochtaunus.de
zartbitter.de
schulische-praevention.de
ajs.nrw
hilfe-portal-missbrauch.de
wildwasser-frankfurt.de
kindeswohl-im-sport.de
profamilia.de
frauen-gegen-gewalt.de
nummergegenkummer.de
Kinderschutzambulanz Frankfurt
 
Informationen:
 
epcat.de
petze-institut.de
deutscher-kinderverein.de
nifbe.de
liga-kind.de
kinderrechte.de
kita.de
sabaki-kinderschutz.de
fruehe-chancen.de
 
 
Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII:
    

Dokumentation mit Beobachtungsbögen

Fallberatung mit pädagogischer Fachkraft (Fambinis) ggf. Hinzuziehung von Beratungsstellen wie dem Kinderschutzbund oder Wildwasser e.V.

Besteht eine akute Gefährdung erfolgt eine sofortige Meldung an das Jugendamt. 

Zur Pflichtaufgabe einer Kindertagespflegeperson nach §8a Abs.4 SGB VIII gehört das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) des Jugendamts im Falle gewichtiger Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung.
 
 
 
Erstfassung November 2021
Letzte Aktualisierung: September 2023